...

Genossenschaften - ForOwen Projekte für ALL-You-Can-Life Ferien-Gärten

Direkt zum Seiteninhalt

ForOwen
Genossenschaften

Die  Beyourself Europa-Genossenschaften für die Schonung persönlicher Ressourcen.   
Regional- und/oder überregional organisiert. Erwirtschaftete Überschüsse fliesen in zweckgebundene Aktivitäten.
Der Schwerpunkt der Aktivitäten liegt im Betreiben  und/oder im Abschluss bzw. Betreuung von Rahmenverträgen für folgende Bereiche:
Versicherungen: inkl. Pflegezusatzversicherung mit Leistungen wie "Laienpflege" und Gültigkeit für den gesamten EU-Raum.
Kredite: inkl. Mikrokredite für Gründer 50 plus, Kredite für Bau-und Umbau
Gesundheit: z.B. Verträge mit Kliniken, Zahnlaboren, Produzenten von Zahnimplantaten, künstlichen Augenlinsen, alternativen Heilmitteln, sanitären Hilfsmitteln.
IT und Kommunikation: inkl. Flatrate-Modifikation und Telemedizinangeboten. SmartSenior- SmartHome- SmartEntertain- SmartFitness – SmartTravel.
Energieversorgung: z.B. dezentrale Energieversorgung, Energiehandel von Ökostrom bis Biomasse.
Mobilität: Sharing, Nahverkehr, Fuhrparkmanagement (Einkauf, Leasing, Service) inkl. Bike-Fuhrpark, kleinere landwirtschaftliche Maschinen.
Dienstleistungen: Von Catering, Handwerk, Hotel, Reisen, Faciltymanagement  bis zu allgemeinen Serviceleistungen.
Landwirtschaft: Verarbeitung und Versorgung mit Produkten aus ökologischem Anbau.
Lebensmittel: Fairtrade-Produkte und Produkte von Cooperativen weltweit.
Arbeitsgenossenschaften: Für Freiberufler/Freelancer

Die Europäische Genossenschaft:  Societas Cooperativa Europaea ( SCE)
Wesen und Zweck
Die SCE ist ausgestaltet als eine Rechtsform des Genossenschaftsrechts. Sie besitzt Rechtspersönlichkeit und das Grundkapital ist in Geschäftsanteile zerlegt. Der in der Satzung festgelegte Sitz einer SCE muss in einem Mitgliedstaat der EG oder EWR liegen.
Die SCE bildet das Gegenstück auf europäischer Ebene zu den nationalen genossenschaftlichen Rechtsformen in den Mitgliedstaaten.
Der Zweck der SCE entspricht also dem jeder anderen Genossenschaft: Er besteht hauptsächlich in der Förderung von Tätigkeiten der Mitglieder und Mitgliederbedürfnissen.
Gründung
Eine SCE kann von mindestens fünf juristischen oder natürlichen Personen gegründet werden, die ihren (Wohn-)sitz in zwei verschiedenen Mitgliedsstaaten des EWR haben. Ebenso kann eine bestehende Genossenschaft in eine SCE umgewandelt werden, wenn sie bereits mindestens zwei Jahre lang eine Zweigstelle in einem Mitgliedsland des EWR hatte. Als dritte Möglichkeit gibt es die Gründung durch Verschmelzung mehrerer Genossenschaften aus verschiedenen Mitgliedsländern.
Der Firma ist der Zusatz „SCE“ voran- oder nachzustellen. Sie trägt gegebenenfalls den Zusatz „mit beschränkter Haftung“.
Sie benötigt Gründungskapital von mindestens 30.000 Euro. Investierende Mitglieder sind zugelassen, Geschäftsanteile sind übertragbar bzw. verkäuflich.
Zurück zum Seiteninhalt